Vollversammlung

Das höchste Gremium des Kreisjugendrings Unterallgäu ist die Vollversammlung.

Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Vollversammlung gewählt. In der Regel müssen mindestens sieben der neun Vorstandsmitglieder Delegierte der Mitglieds-verbände sein. Die stimmbe-rechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch, selbst-bestimmend über grundlegende Aufgaben des Kreisjugendrings Unterallgäu:

 

  • die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
  • die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
  • die Beschlussfassung des Haushaltes
  • die Aufnahme oder Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR Unterallgäu.

Die Vollversammlung wird 2x jährlich einberufen. Beraten wird der Vorstand durch die Geschäftsführung.

Termin / Einladung / Formulare Vollversammlung:

 

 

KJR-Frühjahrsvollversammlung

Termin: Montag, 22.04.2024 um 19:30 Uhr

Adresse: Sieben-Schwaben Saal, Oberjägerstraße 7, 86842 Türkheim

Berichte Vollversammlungen:

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Kreisjugendring Unterallgäu
Champagnatplatz 4
87719 Mindelheim

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