Der Kreisjugendring Unterallgäu stellt einen Kleinbus für die Jugendarbeit zur Verfügung. Damit sollen Fahrten zu Ausbildungs-, Freizeit- und Ferienmaßnahmen, sowie Fahrten zur Vorbereitung von Maßnahmen der Jugendorganisationen ermöglicht werden. Der Fahrer benötigt einen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Führerschein. Der Kreisjugendring verleiht den Bus gegen einen Unkostenbeitrag. Die Ausgabe wird über die KJR Geschäftsstelle geregelt.
Der Bayerische Jugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechts, und somit auch der Kreisjugendring Unterallgäu sind ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. (§ 2 Abs. 1 UstG und nach § 2 b UstG) Mitgliedsverbände des KJR sowie des BJR sind von der Umsatzsteuer befreit.
Ausleihgebühren (Nettopreise):
40 € Tagespauschale - darin enthalten sind max. 100 km
jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € berechnet.
(plus MwSt.-Für Jugendgruppen gelten die Preise ohne MwSt.)