Der Kreisjugendring Unterallgäu des Bayerischen Jugendrings, K.d.ö.R, vertreten durch die/den jeweilige(n) Vorsitzende(n) ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfe-rechts (§§ 11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Leistungen: Die vertraglichen Leistungen, wie Inhalt, Umfang und Preis richten sich nach den in der Ausschreibung/Flyern/Homepage/Anmeldeprotal bekanntgegebenen Rahmenbedingungen sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben. Das jeweilige Programm kann eine Mindest-/ Höchstzahl an Teilnehmenden vorsehen, bei deren Nichterreichen/ Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Die jeweilige Anreise/ Abreise zum und vom Veranstaltungsort wird nicht vom Kreisjugendring Unterallgäu geleistet, soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben worden ist. Alle Teilnehmenden nehmen an allen Programminhalten laut Programmbeschreibung teil. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programm-inhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom Kreisjugendring Unterallgäu herbeigeführt werden, sind zulässig soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Kreisjugendring Unterallgäu ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmende werden dann unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Anmeldung: Jede(r) Teilnehmer(in) muss das für die Teilnahme am jeweiligen Angebot vorgeschriebene Alter und den Wohnsitz im Landkreis Unterallgäu haben. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Formblatt oder über das Anmeldeportal auf unserer Webseite erfolgt. Die Platzierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die verbindliche Buchung kommt mit der Anmeldebestätigung durch den KJR zustande. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Teilnehemerbetrag wird spätestens 5 Wochen vor Freizeitbeginn fällig und ist auf das genannte KJR-Bankverbindung Sparkasse Schwaben Bodensee (IBAN: DE417315 0000 0000 0029 31) zu überweisen.
Rücktritt des Veranstalters: Der Kreisjugendring Unterallgäu tritt automatisch von der Buchung bzw. Anmeldung zurück, wenn der/die Zahlungspflichtige seiner Überweisungspflicht nicht fristgerecht zum Fälligkeitstermin nachkommt.
Rücktritt Teilnehmer: in: Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung beim Kreisjugendring Unterallgäu wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor Freizeitbeginn erfolgt die Rückzahlung nur, wenn ein(e) Ersatzteilnehmer(in) gefunden wird oder ein ärztliches Attest vorliegt. Ein Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € wird in jedem Fall einbehalten.
Ausfall der Veranstaltung: Ein Ausfall der Veranstaltung ist bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl möglich, sofern eine solche in der Ausschreibung /Flyer/Anmeldeportal etc. angegeben ist. Der Kreisjugendring Unterallgäu ist in diesem Fall berechtigt die Veranstaltung bis zu 3 Wochen vor Beginn abzusagen. Der bereits gezahlte Teilnehmerpreis wird durch Ermessen des Kreisjugendring Unterallgäu zurückerstattet. Es kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangt werden oder anfallen.
Verantwortung: Die Leitung bestimmt den Ablauf einer Veranstaltung und trägt die Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Die Leitung einer Veranstaltung ist berechtigt, Teilnehmer: innen, die in grober Weise gegen die Prinzipien einer Gruppe verstoßen, auszuschließen und in Absprache mit einem Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten nach Hause zu schicken bzw. abholen zu lassen.
Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits im Rahmen der Freizeit geleisteten Zahlung. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Schaden durch ein Ereignis verursacht worden ist, das von außen einwirkt, unverschuldet ist und auch bei Anwendung aller Vorsicht, Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht vorhersehbar und selbst mit allen zu Gebote stehenden Mitteln nicht abzuwenden war.
Versicherung und Haftung: Die Teilnehmer: innen sind für die Dauer der Veranstaltung unfall- und haftpflichtversichert, der Umfang Versicherung kann beim KJR-Unterallgäu abgefragt oder eingesehen werden. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust insbesondere Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Wertgegenstände wie Handys, Kameras, Tablet-PCs etc. mitgenommen werden sollen. Der Veranstalter schließt deshalb die Haftung für Schäden an solchen Wertgegenständen aus.
Erkrankung: Für entstandene Krankheitskosten während der Ferienfreizeit ist die Krankenkasse des Teilnehmers verantwortlich. Privatversicherten empfehlen wir eine Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer Versicherung anzufordern und dem Jugendlichen mitzugeben.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Auslandsfreizeiten Reisedokumente, die über einen Personalausweis hinausgehen, erforderlich sein können. Gemäß unseren gesetzlichen Verpflichtungen informieren wir darüber auch bei einem Vortreffen oder in einem Informationsbrief. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie die Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhalten und Sie deshalb die Reise nicht antreten können, behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Veröffentlichung von Fotos: Die Bilder, welche, während der/den Freizeit/en gemacht werden, werden zu den Werbezwecken z.B. Homepage des Kreisjugendrings Unterallgäu (www.kjr-unterallgaeu.de), in Zeitungsartikeln, dem Jahresbericht des Kreisjugendrings Unterallgäu und Flyern verwendet. Nach dem Kunst- und Urheberrechtsgesetz dürfen der Kreisjugendring Unterallgäu und alle seine Einrichtungen keine Bilder veröffentlichen, zu denen der/die den Bildern Abgebildete nicht zustimmt. Der/die Abgebildete hat das Recht am eigenen Bild. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Mitteilungspflichten: Der Kreisjugendring Unterallgäu ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen während der Freizeiten mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes/der Ärztin für unbedingt notwendig erachtet werden. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, muss der/die Teilnehmende zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.
Datenschutzerklärung zur Anmeldung: Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung der Sie Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Freizeiten ein. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre Personen bezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenvorschriften. Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung durch Ihre Anmeldung Ihres Kindes. Im Rahmen der Anmeldung werden Basis- bzw. Kontaktdaten, dazu gehören: Vor- und Nachname der Teilnehmenden, Postanschrift, Geburtsdatum, Telefon/Handy, E-Mail-Adresse und Namen der Erziehungsberechtigten gespeichert. Zudem können je nach Veranstaltung weitere Angaben erforderlich sein (z. B. Allergien, Beeinträchtigungen, Schwimmer).Nach den Vorschriften der DSGVO stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:•Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)•Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten (Art. 16, 17 DSGVO)•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)•Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)•Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)Dauer der Speicherung. Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich sind. Übertragung der Daten an Dritten im Rahmen der Vertragserfüllung kann es erforderlich sein, dass Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes an einen externen Veranstalter oder Projektpartner übermittelt werden müssen. Dieser wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Veranstaltung und insbesondere zur Teilnahme-verwaltung verarbeiten. Seitens des KJRs werden die Daten geschützt, dass Dritte sie nicht unbefugt einsehen können, vor unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder Veränderung.
Schweigepflicht: Die Mitarbeiter des Kreisjugendrings Unterallgäu unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass wir keine Daten Ihres Kindes ohne Ihre Einwilligung weitergeben dürfen.
Sonstiges: Für die Teilnehmer: innen an den Freizeiten sind Alkohol, Nikotin und andere Drogen untersagt. Die Betreuer: innen sind befugt, die oben aufgeführten Dinge an sich zu nehmen und diese Ihrem Kind/Jugendlichen oder Ihnen nach Ende der Freizeit wieder aushändigen, sofern Ihr Kind die Gegenstände dennoch mitführt.