Kreisjugendring Unterallgäu, Jugendübernachtungshaus und Jugendzeltplatz in Babenhausen, Weiherweg 49, 87727 Babenhausen
Die Anmeldung des Belegers erfolgt schriftlich (siehe Belegungsantrag) unter Angabe des Termins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom
Kreisjugendring Unterallgäu schriftlich in Form eines Vertrages bestätigt ist.
Der Belegungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die Belegungsgebühr ist wie folgt zu entrichten:
50 % der Belegungsgebühr sind zeitnah mit Erhalt des Belegunsgvertrages zu überweisen. Die restliche Belegungsgebühr sind spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen. Verstöße gegen die
Vertragsbedingungen oder der Hausordnung können die Löschung des Vertrages zur Folge haben. In diesem Fall sind Ausfallgebühren zu entrichten
Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung.
Absagen und Ausfallgebühren:
Jugendübernachtungshaus - Bei Absage bis 4 Wochen vor Belegungsbeginn fallen 20 % der Belegungsgebühr an. Bei Absage innerhalb der 4 Wochen vor Belegungsbeginn fallen Ausfallgebühren in Höhe der Mindestbelegungsgebühr an.
Jugendzeltplatz - Bei kurzfristigen Absagen sowie bei einer Verringerung der Teilnehmerzahlen um mehr als 10 % fallen Ausfallgebühren an. Diese entsprechen 50 % der Belegungsgebühr (ohne Kaution).
Bei Nichtantritt der Belegung, ohne vorherige Absage, wird die volle Höhe der Belegungsgebühr berechnet. Kann das Haus für den abgesagten Zeitraum anderweitig belegt werden, berechnen wir lediglich eine Verwaltungspauschale von 25,-€.
Entstandene Schäden sind der Platz- und Hausverantwortlichen oder dem Kreisjugendring Unterallgäu unverzüglich zu melden. Die belegende Gruppe haftet für alle entstandenen Schäden und für den zusätzlichen Reinigungsaufwand. Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.
Der Beleger übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet der Beleger auf eigene Gefahr. Ein entsprechender Versicherungsschutz des jeweiligen Jugendverbandes muss gegeben sein.
Der/die Haus- und Platzverantwortliche übt im Auftrag des Trägers der Einrichtung das Hausrecht aus. Das Hausrecht gegenüber Dritten liegt bei der verantwortlichen Leitung der belegenden Gruppe.