Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Vollversammlung gewählt. In der Regel müssen mindestens sieben der neun Vorstandsmitglieder Delegierte der Mitglieds-verbände sein. Die stimmbe-rechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch, selbst-bestimmend über grundlegende Aufgaben des Kreisjugendrings Unterallgäu:
Die Vollversammlung wird 2x jährlich einberufen. Beraten wird der Vorstand durch die Geschäftsführung.
KJR-Herbstvollersammlung
Termin: wird noch bekannt gegeben!