Satzungen
Der Kreisjugendring Unterallgäu ist gemäß der Satzung eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings. Wir führen die Bezeichnung Kreisjugendring, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die rechtlichen Grundlagen sind die Satzung des Bayerischen Jugendrings und die Geschäftsordnung des KJR Untrallgäu.
Innerhalb des Kreisjugendrings sind wir wie folgt untergliedert:
Satzung des Bayerischen Jugendrings mit Erläuterungen zur Satzung und gesetzliche Grundlagen.