Positive Nachrichten in turbulenten Zeiten für alle Zuschusssteller bei denen aufgrund von Corona Freizeiten oder Ferienprogrammaktionen abgesagt werden müssen. Einige Rückmeldungen zu diesen nicht planbaren Kosten wurden in letzter Zeit an den Vorstand gestellt. Viele sind auf ungeplanten Kosten sitzen geblieben. Darum hat sich der Vorstand beraten und einen Sonderzuschuss für die außergewöhnliche Kostenbelastung beschlossen. Stornokosten für einen gebuchten Zeltplatz und/ oder Gruppenunterkunft werden rückwirkend für 2021 und nach Erfordernis für 2022 bezuschusst.
Bitte beachten: Sonderzuschuss für Corona bedingte Ausfallkosten für 2021 müssen bis spätestens bis 28.02.2022 beim KJR Unterallgäu eingereicht werden.
Vorstandsbeschluss:
Der Kreisjugendring Unterallgäu bezuschusst die Corona bedingten Ausfallkosten im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Unterallgäu wie folgt:
Bei landkreisübergreifenden Freizeitangeboten, die nicht stattfinden konnten, werden die Ausfallkosten anteilig nach der Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden aus dem Landkreis Unterallgäu gefördert.
Die Antragstellung erfolgt formlos mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Freizeit, Ort und Datum der geplanten, abgesagten Freizeit und Kostenaufstellung. Es müssen alle Belege als PDF oder JEPG
eingereicht werden.
Möglicher Zuschuss:
2 Euro pro Teilnehmer/Nacht; maximal 1/3 der Gesamtkosten 800 Euro
Die Antragstellung kann formlos per E-Mail erfolgen.
Anforderungen Antragstellung:
E-Mail-Adresse für den formlosen Antrag: info(at)kjr-unterallgaeu.de
Es gelten auch für den Sonderzuschuss für Corona bedingte Ausfallkosten die allgemeinen Grundlagen der Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit im Landkreis Unterallgäu.