Juleica

Die Jugendleitercard ("Juleica") berechtigt zur Betreuung einer Jugendgruppe. Außerdem verhilft die Karte zu zahlreichen Vergünstigungen in vielen deutschen Städten.

Mit dieser Karte bekommt man Vergünstigungen zum Beispiel bei staatlichen Einrichtungen, im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) oder in Freizeitparks. Außerdem bekommen Juleica-Inhaber im Unterallgäu automatisch eine Ehrenamtskarte, mit der weitere regionale Vergünstigungen möglich sind.

Vergünstigungen im Unterallgäu
Ehrenamtskarte_Flyer-1.pdf
PDF-Dokument [2.4 MB]

Sinn und Zweck der Juleica Card sind

  • Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate)
  • Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der für Jugendgruppen und Jugendleiter vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, z.B.
  • Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit,
  • Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
  • Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten,
  • Kostenfreie Benutzung von Räumen,
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe.

Ein Jahr nach dem Start einer großen Juleica-Kampagne stellten sich erstmals spürbare Veränderungen ein. Im Vergleich zum Ausgangsstand stiegen die gültigen Juleicas bis zum 31.03.2015 um über 6 Prozent! 

Um die Juleica beantragen zu können, musst du

  • eine Juleica-Ausbildung (Gruppenleitergrundkurs) nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben.Info hier
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Seit dem 01.04.2015 genügen statt bisher 16 Schulungseinheiten nun 9 Schulungseinheiten. Damit entfällt künftig auch eine Differenzierung nach Gefährdungslagen in der Jugendarbeit, da hier in erster Linie der zeitliche Faktor eine Rolle gespielt hat.
  • tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein - hier eine Hilfestellung bei der Trägerauswahl.

Für das Online-Antragsverfahren benötigst du:

Unbedingt ansehen: Eine Präsentation des BJR führt dich Schritt für Schritt durch das Online-Antragsver-fahren. Der Juleica-Spickzettel des BJR gibt dir eine  zusammengefasste Übersicht über die einzelnen Schritte und darüber, wer wann was zu tun hat.Die Jugendleitercard kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren bezogen werden.

Bei einer Folgebeantragung muss kein Nachweis über die Erste Hilfe Ausbildung erbracht werden, aber über die Fortbildungsveranstaltung 'Auffrisch-Seminar' mit für die Jugendleitungsarbeit wesentlichen Jugendhilfeinhalten (mindestens 8 Zeitstunden). Dieses Seminar darf zum Zeitpunkt einer Neuantragstellung nicht länger als 3 Jahre her sein.

Weitere Hinweise findet ihr hier.

 

Im Unterallgäu sind drei Anbieter für die Durchführung der Gruppenleitergrundkurse zuständig: das Evangelische Jugend Memmingen ,das bischöfliche Jugendamt Augsburg - Regio Memmingen und die Jugendbildungsstätte Babenhausen.

Hier finden Sie uns

Kreisjugendring Unterallgäu
Champagnatplatz 4
87719 Mindelheim

Kontakt

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