Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring
gefördert.
Aktivierungskampagne der Bayerischen Staatsregierung im Landkreis Unterallgäu
die Aktivierungskampagne der Bayerischen Staatregierung unterstützt die Reaktivierung der Vereinstätigkeit und insbesondere der
Jugendarbeit.
Durch die Corona-Pandemie mussten vor allem die Kinder und Jugendliche sehr viel zurückstecken und auf Aktivitäten und Vereinsleben verzichten. Dies soll nun wieder
in Schwung gebracht werden. Hierzu stellt die Bayerische Staatregierung über die Aktivierungskampagne Fördergelder zur Verfügung, die im Unterallgäu über den Kreisjugendring Unterallgäu beantragt
werden können. Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte oderVeranstaltungen,die zur
Reaktivierung oder Neugewinnung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.Im Rahmen der Kooperation können Personal,-Sach-, Honorar- und
Reiseausgaben für die Durchführung und Organisation der oben beschriebenen Veranstaltung übernommen werden.
Die Veranstaltung muss bis 30.11.2022 stattgefunden haben.
Wer kann sich hierfür bewerben?
Vereine, Verbände und Jugendgruppenkönnen mit dem Kreisjugendring Unterallgäu eine Kooperationsvereinbarung
abschließen und eine finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten!
Wie hoch ist der Unterstützungsbeitrag?
Der Kooperationsbeitrag wird in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximal aber bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € ausgezahlt.
Über die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheidet ein Gremium des Kreisjugendring Unterallgäu.
Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht.
Was muss mantun?
Zunächst muss über das unten angefügte Formular eine Interessensbekundung eingereicht werden. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung des
Kreisjugendring Unterallgäu.
Die Unterlagen für den Kooperationsvertrag zwischen dem durchführenden Verein und dem Kreisjugendring Unterallgäu werden dann
zugestellt.