Dieses Formular zur Interessensbekundung gilt für alle Träger der Jugendarbeit im Landkreis Unterallgäu. Im Rahmen des Konzepts zur außerschulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der
Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist der BJR beauftragt, eine Medienkampagne sowie Maßnahmen zu entwickeln, die Perspektiven für Jugendliche
schafft, die Partizipation junger Menschen stärkt und Jugendarbeit unterstützt. Die Kampagne soll der durch die Corona-Pandemie verursachten Isolation und Passivität junger Menschen sowie dem Frust
und der Erschöpfung vieler Mitarbeitender in der Jugendarbeit entgegenwirken. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der
Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.
Im Rahmen der Kooperation können Personal,-Sach-, Honorar- und Reiseausgaben für die Durchführung und Organisation der oben beschriebenen Veranstaltung übernommen werden. Der Kooperationsbeitrag
wird in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximal aber bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € ausgezahlt.
Alle Kooperationsvoraussetzungen sind dem Kooperationsvertrag zu entnehmen.
Nach Abgabe dieser Interessensbekundung erhalten Sie vom Kreisjugendring Unterallgäu einen Kooperationsvertrag mit den geltenden Rahmenbedingungen.